MAT, MAG oder MPAV – Unterschiede zum Vermittlungsgutschein erklärt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist der Nachfolger des vormaligen Vermittlungsgutscheins. Nicht zu verwechseln ist er mit dem Bildungsgutschein. Bei dem AVGS handelt es sich um eine Förderung für Arbeitssuchende, die bestrebt sind, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzufinden.
Das Wichtigste im Überblick
Der AVGS
- soll Arbeitslose bei ihrer Arbeitssuche finanziell unterstützen.
- richtet sich zunächst an Bezieher von ALG I, kann gegebenenfalls aber auch ALG II-Beziehern ausgestellt werden.
- wird in der Regel zeitlich befristet gewährt.
- ermöglicht kostenfreie Weiterbildungen und Coachings bei geprüften Maßnahmeträgern.
- wird unterschieden in MAT, MAG und MPAV.
Neben Beziehern von ALG I und ALG II sind grundsätzlich auch Nicht-Leistungsbezieher und Existenzgründer förderfähig.
Wann wird der AVGS ausgestellt?
Bezieher von ALG I haben auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einen Rechtsanspruch, wenn sie innerhalb eines Quartals mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren.
Bei ALG II-Beziehern sowie Langzeitarbeitslosen und Personen, die keine Leistungen erhalten, ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dagegen eine Ermessensleistung. Das heißt, dass der Berater bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter individuell über die Zusage oder Ablehnung eines AVGS-Antrages entscheidet. Grundsätzlich kann der Gutschein aber auch diesen Personengruppen ausgestellt werden.
Welche Arten von Vermittlungsgutscheinen werden unterschieden?
Der AVGS ermöglicht verschiedene Förderungen, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen sollen. Er wird entsprechend in
- MAT (Förderung von Weiterbildung und Jobcoaching),
- MAG (Förderung von Betriebspraktika) und
- MPAV (Förderung privater Arbeitsvermittler)
unterteilt. Der Antragsteller sollte im Vorfeld klären, was mit Hilfe des AVGS gefördert werden soll.
MAT – Förderung von Weiterbildung und Jobcoaching
Der MAT ist ein Gutschein, der zur Teilnahme an einer Weiterbildung oder Coachings eines zertifizierten Maßnahmenträgers berechtigt. Er ist der am häufigsten ausgestellte AVGS und wird in erster Linie an Personen ausgegeben, die Arbeitslosengeld I beziehen. Weiterhin kann der AVGS-MAT auch Menschen gewährt werden, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Folgende Voraussetzungen gelten für die MAT-Förderung:
- Durchführung von Weiterbildungen durch einen AZAV-zertifizierten Maßnahmenträger.
- Maßnahme soll die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erweitern und mögliche Hürden für den Eintritt in den Arbeitsmarkt beseitigen.
- Die Maßnahme soll die Chance auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
Die Förderhöhe beträgt beim MAT 2.000 Euro beziehungsweise 2.500 Euro für Langzeitarbeitslose und Personen mit Behinderungen.
Hinweis: Eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) umfasst sämtliche Anforderungen an ein vollumfängliches Qualitätsmanagement-System für die Berufsaus- und -weiterbildung. Alle Bildungsdienstleister sowie private Arbeitsvermittlungen, die mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten, müssen sich seit dem 1. April 2012 nach der AZAV zertifizieren lassen.
MAG – Förderung von Betriebspraktika
Mit dem MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) sollen betriebliche Maßnahmen gefördert werden, die die Aufnahme einer Beschäftigung festigen sollen. Dieses soll ihnen den Einstieg beziehungsweise die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Folgende Voraussetzungen gelten für die MAG-Förderung:
- Das Praktikum findet im Inland statt.
- Im Rahmen des Praktikums müssen alle relevanten Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden.
- Der Antragsteller gilt gemäß § 7 SGB II als hilfebedürftig.
Mit dem AVGS-MAG erhalten Antragsteller also Anspruch auf ein Betriebspraktikum, das maximal sechs Wochen dauern darf.
MPAV – Förderung privater Arbeitsvermittler
Bei dem MPAV handelt es sich um einen Gutschein, der für eine Maßnahme bei einem Träger eines privaten Arbeitsvermittlers eingesetzt werden kann. Mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers und der Förderung soll der Antragsteller in eine versicherungspflichtige Tätigkeit gebracht werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die MPAV-Förderung:
- Die vermittelte Tätigkeit muss einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und mindestens drei Monate dauern.
- Der Antragsteller darf nicht an einen Arbeitgeber vermittelt werden, bei dem er innerhalb der vergangen vier Jahre angestellt war.
- Die private Arbeitsvermittlung muss nach AZAV zertifiziert sein.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die anfallenden Kosten für die Vermittlung vollständig übernommen. Wie beim MAT beläuft sich die maximale Förderungshöhe auch beim MPAV auf 2.000 Euro beziehungsweise 2.500 Euro bei Personen mit Behinderungen.
Weitere Informationen und Dokumente zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite bereit.
AVGS beantragen – So geht’s
1. Beratung bei einer Behörde wahrnehmen
Der erste Weg führt immer zu einem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobbörse. Dort ist der Antrag auf einen Vermittlungsgutschein zu stellen. Eine persönliche Beratung sollte vor allem dann wahrgenommen werden, wenn kein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein vorliegt. In diesem Fall entscheidet der Berater nach eigenem Ermessen, ob der Antragsteller eine Förderung erhält.
In diesem Zusammenhang stellt sich immer die Frage, ob die Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers, ein Jobcoaching oder eine geförderte Weiterbildung die eigenen Chancen auf einen (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt verbessern.
2. AVGS formlos beantragen
Der Antrag auf einen AVGS kann telefonisch, schriftlich (formlos) oder persönlich gestellt werden. Hierfür gibt es keine konkreten Regelungen. Für Bezieher von ALG I ist die Arbeitsagentur der Ansprechpartner, für Bezieher von ALG II ist es das Jobcenter.
3. Prüfung des Antrags abwarten
Nach der Einreichung des Antrags prüft der jeweilige Bearbeiter, ob der Arbeitssuchende Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat und welche spezielle Art für ihn in Frage kommt. Darüber hinaus wird die zeitliche Befristung der Förderung festgelegt. Diese beläuft sich zumeist auf drei bis sechs Monate. In einzelnen Fällen kann der Zeitraum davon aber auch abweichen.
4. Beginn der Maßnahme nach Bewilligung des Förderantrags
Wurde der Antrag durch den Berater bewilligt, kann sich der Antragsteller mit seinem AVGS an ein AZAV-zertifiziertes Aus- und Weiterbildungsunternehmen, eine private Arbeitsvermittlung oder einen Arbeitgeber, bei dem er ein betriebliches Praktikum absolvieren möchte, wenden. Der Arbeitgeber, Arbeitsvermittler oder Maßnahmenträger löst den Gutschein sodann bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
Mit dem AVGS zurück ins Arbeitsleben
Die Jobsuche gestaltet sich oft nicht einfach. Der AVGS ist eine nützliche Hilfe bei dem Wiedereinstieg ins Berufsleben, aber auch, um eine mögliche Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Letztendlich lohnt sich der Gutschein aber nur, wenn die geförderte Schulung, das Coaching oder die private Vermittlung auch wirklich hilfreich sind. Am Anfang sollte deshalb immer eine kompetente und unverbindliche Beratung durch einen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters stehen, bevor ein Antrag auf einen Vermittlungsgutschein gestellt wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entstehen dem Antragsteller für die Inanspruchnahme einer geförderten Maßnahme keinerlei Zusatzkosten.