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Ihr Energieversorger und Fachberater für Rheinland-Pfalz
Obwohl die neuen Vorgaben für Energieeinsparverordnung (EnEV) noch im Mai 2014 in Kraft getreten sind, kennen immer noch viele Bauherren und Hausbesitzer ihre Pflichte bezüglich eines Energieausweises nicht.
Im Grunde genommen hat ein Energieausweis die Aufgabe, genaue Werte über den Energieverbrauch der Einwohner in einem Wohnhaus zu liefern. Es wird die energetische Qualität des Gebäudes überprüft und festgestellt, was zu einer schnellen Einordung des Energieverbrauchs bzw. der Kosten beiträgt. Außerdem werden Wohngebäude in Energieeffizienzklassen zugeordnet ( von A+ bis H), was einige Vorteile für Hausbesitzer mit sich bringt.
Sind Sie im Begriff Ihrer Energieausweis-Pflicht nachzugehen und suchen Sie gerade nach einem Energieversorger in Rheinland- Pfalz oder im Raum Bodensee? Dann könnte die nachfolgende Information nützlich für Sie sein, egal ob Sie Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter sind.
Vorab sollte man erwähnen, dass es in der Regel zwei Arten von Energieausweisen gibt (verbrauchsorientiert und bedarfsorientiert), die je nach gesetzlichen Voraussetzungen Ihnen zur Wahl stehen. Die Ausweise sind kostenpflichtig und eventuelle Verstoße dagegen werden durch Bußgelder maßgeregelt.
Aber wie können Sie sicher sein, welcher Ausweis zu welcher Immobilie bestimmt ist?
Zum Beispiel, wenn das Gebäude bis zum Jahr 1977 erbaut ist und über nicht mehr als 4 Wohneinheiten verfügt, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. Die Besitzer der später als 1977 gebauten Gebäude haben die Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen, was wiederum nicht für Neubauten gilt.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt die Werte des Energieverbrauchs der Gebäudenutzer aus den vergangenen 3 Jahren und ist vom individuellen Verhalten des Verbrauchers abhängig.
Das Antragsformular dazu können Sie ganz bequem auf den Internetseiten Ihres Energieversorgers unter Energieausweis online herunterladen. Zusätzlich können Sie auch einen Termin mit einem Fachberater vor Ort vereinbaren.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden die Eigenschaften eines Gebäudes und seine Lage berücksichtigt. Fachberater inspizieren das Wohngebäude und stellen seinen Primärenenergiebedarf fest.
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