Reisen innerhalb und außerhalb Europas: Diese Rechte habt ihr bei Flugverspätung

von Augustine Schneider
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Städtetrip nach Paris, Sommerurlaub in Spanien oder Fernreise nach Thailand? Um Fernweh ein wenig vorzubeugen, solltet ihr bei so vielen traumhaften Reisezielen eure nächste Reise am besten immer schon geplant haben. Denn Vorfreude ist doch bekanntlich die schönste Freude! Doch angekommen am Flughafen kann sich diese ganz schnell in Luft auflösen, wenn es plötzlich heißt: Ihr Flug hat Verspätung. Nicht nur langweiliges Warten, sondern auch eine verspätete Ankunft an eurem Reiseziel geht damit einher. Doch wusstet ihr, dass ihr bei Flugverspätung ein umfangreiches Recht auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro habt?

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Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Geregelt sind die Fluggastrechte bei Verspätungen in der EU-Verordnung EG 261. Wichtigste Voraussetzung, damit ein Anspruch entsteht, ist dass ihr euer Ziel mehr als drei Stunden später als geplant erreicht habt. Dabei ist nicht die Abflugs-, sondern die Ankunftszeit entscheidend. Darunter wird  der Zeitpunkt  verstanden, an dem das Flugzeug am Gate parkt und die Türen sich öffnen, verstanden. Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich sein, z. B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung. Zudem darf der Flug nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Daneben muss der Flug innerhalb der EU starten, was bei jeder Fluggesellschaft gilt, oder landen, was nur bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU gilt. Auch müssen Sie für Ihren Flug rechtzeitig eingecheckt haben.

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Was ist bei Naturereignissen, Streiks und Co.?

Falls „außergewöhnliche Umstände“ der Grund für die Flugverspätung sind, kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden. Darunter fallen u.a. Naturereignisse, wie sehr widrige Wetterverhältnisse oder Blitzeinschläge, Streiks, medizinische Notfälle, Einschränkungen bei der Flugsicherung, plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars, Sabotageakte, politische Unruhen und Terroranschläge. Häufig nennen Fluggesellschaften „Technische Schwierigkeiten“ oder „betriebsbedingte Umstände“, als Gründe für die Verspätung. Diese fallen laut offiziellem Statement vom Europäischen Gerichtshof nicht darunter.

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Was bekomme ich als Entschädigung?

Wenn ihr am Flughafen festsitzt, habt ihr zunächst ein Recht auf Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke sowie zwei Telefonate, E-Mails o. ä. Die Höhe der eigentliche Entschädigung, richtet sich danach, wie weit und wohin bzw. woher ihr geflogen seid: Ein Recht auf 250 Euro habt ihr bei allen Flügen innerhalb der EU bis 1500 Kilometer. 400 Euro gibt es bei Flügen innerhalb der EU, die über 1500 Kilometer lang waren. Bei Start- oder Endziel außerhalb der EU und einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es ebenfalls 400 Euro. Wenn das Start- oder Endziel außerhalb der EU liegt und die Strecke länger als 3500 Kilometer war, gibt es bei einer Verspätung von 3-4 Stunden 300€ und ab 4 Stunden 600 €. Hat der Flug mehr als fünf Stunden Verspätung habt ihr zudem ein Recht auf (Teil-)Erstattung oder Umbuchung.

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 Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Der erste Schritt, um euer Geld zurück zu bekommen, ist zunächst einmal zu wissen, dass es überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung gibt – dank dieses Artikels ist das nun schon einmal erfüllt. Nun solltet ihr euren konkreten Fall prüfen, wofür ihr zunächst einmal nur eure Flugnummer benötigt. Seiten wie Airhelp, die darauf spezialisiert sind, Rechte von Fluggästen durchzusetzen, können dir dazu eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Auch wenn dabei herauskommt, dass ihr einen Anspruch auf Entschädigung habt, ist Airhelp eine gute Adresse, um die Rechte auch durchzusetzen. Alles, was dafür nur noch tun musst, ist alle Dokumente, die mit dem Flug in Verbindung stehen, und möglicherweise bereits während des Fluges gesammeltes Beweismaterial, wie Notizen oder Fotos einzureichen. Nun heißt es nur noch warten und sich dann über die Entschädigung freuen! Und wie könnte man die besser nutzen, als für die nächste Reise?

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Augustine Schneider

Augustine ist eine offene und wissenshungrige Person, die ständig nach neuen Herausforderungen sucht. Sie hat ihren ersten Studienabschluss in Journalistik an der Uni Berlin erfolgreich absolviert. Ihr Interesse und Leidenschaft für digitale Medien und Kommunikation haben sie motiviert und sie hat ihr Masterstudium im Bereich Media, Interkulturelle Kommunikation und Journalistik wieder an der Freien Universität Berlin abgeschlossen. Ihre Praktika in London und Brighton haben ihren beruflichen Werdegang sowie ihre Weltanschauung noch mehr bereichert und erweitert. Die nachfolgenden Jahre hat sie sich dem kreativen Schreiben als freiberufliche Online-Autorin sowie der Arbeit als PR-Referentin gewidmet. Zum Glück hat sie den Weg zu unserer Freshideen-Redation gefunden und ist zurzeit ein wertvolles Mitglied in unserem motivierten Team. Ihre Freizeit verbringt sie gerne auf Reisen oder beim Wandern in den Bergen. Ihre kreative Seele schöpft dadurch immer wieder neue Inspiration und findet die nötige Portion innerer Ruhe und Freiheit.